Original geschrieben von: thargor
Oder generell, klare Regeln unter welchen vertraglichen Aspekten/Regeln B-Lizenzen gelöst werden. Denn da wird es bestimmt aktuell ganz viele Vorgaben von Seiten der NL Teams geben, Lohn, Linienzusammenstellung, Eiszeit, etc.


Vorgaben gab/gibt es vielleicht bei den Farmteams EVZ Academy, GCK Lions oder dem "künstlichen Gebilde" Bellinzona. Aber sonst sind das alles eigenständige Clubs und die Linienzusammenstellung, Eiszeit richten sich nur nach jeweiligen Formstand. Ein Näf bei Basel spielte mal in der 1. Linie und dann sass er wieder auf der Tribüne. Ein Schläpfer bei Martigny spielte mal Powerplay und dann wieder nicht. Ein Ehlers bei Visp oder Gary Sheehan lässt sich doch nichts vorschreiben. Auch bei den anderen Teams sehe ich keine Anzeichen vor so was.

Die NLA Teams und ihre Spieler profitieren ja von diesen Ausleihen, und bei solchen Vorschriften würden vermutlich alle NLB Teams nach einer gewissen Zeit ganz darauf verzichten. Die ausgeliehen NLA Spieler profitieren ja davon wenn das Niveau im NLB Team möglichst hoch ist, und das geschieht am besten wenn der Trainer die Linien zusammenstellt. Solche Vorschriften wären also ein Eigentor.

Der Lohn zahlt das NLA Team, die Gebühren für die B-Lizenz das NLB Team.

Mit B-Lizenz Spielern lassen sich Lohnkosten sparen. So lange es keine substantiellen Einnahmen über einen TV Vertrag, Top Scorer, Sponsoring, etc. gibt, werden die NLB Teams vermutlich kaum darauf verzichten wollen.


Bearbeitet von droopy (03/04/2024 18:36)