Gemäss Mandioni auf MySports fiel das Foul in die Kategorie II, also 3 bis 7 Spiele gesperrt. Sehr komisch war das Grassi überhaupt nicht hingeschaut hat wen er da mit dem Stock umgerissen hat, auch nach dem Foul nicht. Das war entweder dumm oder Absicht.


https://cms.sihf.ch/media/22157/sihf_regelinterpretation_regel-40_neu_d_januar.pdf
REGEL 39&40 – SIHF BESCHIMPFUNG VON OFFIZIELLEN
wird gemäss IIHF Unified Rule Book geahndet

Coach, Staff und Clubfunktionäre
Jeder Manager, Coach, Staff Mitglied und Clubfunktionär, der einen Schiedsrichter hält oder schlägt, soll mit einer Spieldauer-Disziplinarstrafe belegt und vom Platz verwiesen werden. Der Fall muss der zuständigen Stelle für das Disziplinarwesen zur Untersuchung rapportiert werden.

Prozess
Unmittelbar nach dem Spiel in der die Spieldauerdisziplinarstrafe ausgesprochen wurde, entscheidet das Schiedsrichterteam, welcher Kategorie der Vorfall aus seiner Sicht zuzuordnen ist und rapportiert dies mündlich dem Referee Management (RIC or Director Officiating - Officiating Department) mit Angabe der Kategorie und des Vorfalles. Zudem wird ein schriftlicher Rapport zu Handen des Einzelrichters erstellt. Der Einzelrichter prüft, beurteilt und entscheidet über den Vorfall und bestimmt anschliessend auch den Fortgang des Verfahrens.

Hinweis:
Das Officiating Department hat das Recht, über Prozess IV, bei aussergewöhnlichen Umständen, für unbeachtete und unbestrafte Vorfälle, einen Antrag an den Einzelrichter stellen zu können.

Anpassung Kategorien I – III:
Generell: Es soll keine Fälle mehr geben, die zwischen die Kategorien fallen. Ein Fall soll – sofern er das verlangte Potential erreicht, unter eine der drei Kategorien subsummiert werden.

Kategorie I
(Spielsperren)
In die Kategorie I fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen der Schieds- oder Linienrichter in irgendeiner Art bedroht oder erniedrigt wird, ohne dass ein physischer Kontakt erfolgt. Ebenfalls in dieser Kategorie zu beurteilen sind sämtliche Beschimpfungen und Verunglimpfungen gegenüber einem Schieds oder Linienrichter. Ein Spezialfall dieser Kategorie ist zudem der Sachverhalt, bei dem sich ein Spieler während einer Auseinandersetzung mit einem Gegenspieler vom Schieds- oder Linienrichter versucht zu lösen.

Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Sperre von mindestens einem und maximal vier Spielen.

Beispielhaft können für diese Kategorie folgende Sachverhalte genannt werden: Jeder Spieler der einen Schieds- oder Linienrichter durch das Schwingen eines Stocks oder irgendeines Teils seiner Ausrüstung oder Gegenstandes, physisch erniedrigt oder physisch bedroht. Jeder Spieler, der den Schieds- oder Linienrichter beschimpft, verunglimpft – sei dies mit Worten oder Gesten – oder sich diesem gegenüber einer unanständigen, ausfallenden oder schimpfenden Sprache bedient. Weiter werden in dieser Kategorie Spieler bestraft, die versuchen, sich vom Schieds- oder Linienrichter, der während oder nach einer Auseinandersetzung eingeschritten ist, zu befreien und dabei dessen physische Integrität angreifen.

Kategorie II
(Spielsperren)
In die Kategorie II fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler physisch Kontakt mit dem Schieds- oder Linienrichter hat und dieser Kontakt über das übliche Mass hinausgeht, was in der entsprechenden Situation vom Spiel her erwartet werden kann. Insbesondere handelt es sich dabei um physische Kontakte, die fahrlässig, jedoch ohne Absicht, den Schieds- oder Linienrichter physisch anzugreifen oder verletzen zu wollen, erfolgen. Gleichwohl kann der Schieds- oder Linienrichter bei der Aktion einem Gefährdungspotential ausgesetzt werden. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Aktionen, bei denen der Schieds- oder Linienrichter zwar absichtlich angegangen wird, die Intensität aber zu tief ist, um diesen einer Gefährdung auszusetzen. Weiter ist unter dieser Kategorie zu bestrafen, wenn ein Spieler den Puck fahrlässig in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Spieler in die allgemeine Richtung des Schieds- oder Linienrichters spuckt, diesen dabei aber nicht trifft.

Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Sperre von mindestens drei und maximal sieben Spielen.

Beispielhaft können für diese Kategorie folgende Sachverhalten genannt werden: Jeder Spieler, der in irgendeiner Art die physische Integrität eines Schieds- oder Linienrichters angreift (ausser der in Kategorie III beschriebenen Aktionen), ohne Absicht diesen zu verletzen, soll gemäss dieser Kategorie bestraft werden. Situationen, in denen ein Spieler den Puck in Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst, sind dann in dieser Kategorie zu beurteilen, wenn der Spieler dies fahrlässig vornimmt und der Schieds- oder Linienrichter anhand der Situation nicht damit rechnen musste, dass der Puck in seine Richtung gespielt wird.

Kategorie III
(Spielsperren)
In die Kategorie III fallen sämtliche Sachverhalte, bei denen ein Spieler absichtlich die physische Integrität eines Schieds- oder Linienrichters angreift. Ebenfalls in diese Kategorie fallen Sachverhalte, bei denen ein Schieds- oder Linienrichter angespuckt oder ihm fremdes Blut abgewischt wird. Weiter zu bestrafen sind Sachverhalte, bei denen ein Spieler den Puck absichtlich in die Richtung des Schieds- oder Linienrichters schiesst, unabhängig davon, ob er ihn trifft oder nicht.

Das Strafmass dieser Kategorie ist eine Sperre von mindestens sieben Spielen.

Beispielhaft können für diese Kategorie folgende Sachverhalte genannt werden: Jeder Spieler der absichtlich einen Schieds- oder Linienrichter schlägt, diesen absichtlich verletzt oder absichtlich gegen einen Schieds- oder Linienrichter gewalttätig wird, auf irgendeine Art versucht, den Schieds- oder Linienrichter zu verletzen oder dieser einer Gefährdung aussetzt, soll gemäss dieser Kategorie bestraft werden.

Präzisierung für die Anwendung: Unter “Absicht” ist jeder Vorsatz und auch der Eventualvorsatz zu verstehen.


Bearbeitet von droopy (20/03/2022 15:19)