Original geschrieben von: sockenwilli
also ist der artikel 337 völliger bullshit oder was? sorry, ich hab den nicht erfunden und den gibt es wirklich!

Niemand hat behauptet, es gäbe den Art. 337 OR nicht. Was du darüber erzählst, ist allerdings völliger Bullshit. Natürlich ist es nicht gänzlich unmöglich, einen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig zu kündigen. Wäre ja noch schöner, wenn man jemanden weiterhin beschäftigen müsste, der besoffen zur Arbeit erscheint, klaut und/oder Arbeitskolleginnen begrapscht oder vergleichbares. Aber dass sich die Firma aktuell den versprochenen Lohn nicht mehr leisten kann, ist definitiv kein solcher Grund. Selbiges mit der Lohnreduktion. Wenn ein Arbeitgeber eine Lohnsumme verspricht, dann muss er die auch zahlen, solange der Vertrag gilt, selbst wenn ihn dies in den Ruin treibt. Da kann er nicht einfach sagen: "Jä du, ich bin grad bitzeli knapp bei Kasse und zahle dir ab sofort nur noch einen Siebtel des vereinbarten Lohnes ." Du stellst dir das schon alles viel zu einfach vor.
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Original geschrieben von: Martin
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