Original geschrieben von: sockenwilli

ach hör auf zu flennen. immer noch nicht verkraftet, das sich recht hatte.

siehe Art. 337 G.!


Das einzige, dass Du bis jetzt bewiesen hast ist, dass Du von der Rechtsprechung keine Ahnung hast! Eine Behauptung von Willi ist übrigens kein Beweis - ziemlich überheblich von Dir!