Original geschrieben von: Hockey Mike

Diese Aussage stimmt so nicht. Eine ordentliche Kündigung ist vor Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dies wurde im Arbeitsvertrag explizit vereinbart.
Der Vertrag könnte höchstens im gegenseitigen Einvernehmen frühzeitig aufgelöst werden. Wie Du richtig vermerkst, wäre das höchstwahrscheinlich ziemlich teuer und würde das Problem kaum lösen.



nope, da irrt sich der hockey mike gewaltig. -> jeder vertrag ist kündbar, auch befristete!


siehe bsp:

Art. 337 G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses / IV. Fristlose Auflösung / 1. Voraussetzungen / a. aus wichtigen Gründen
1. Voraussetzungen

a. aus wichtigen Gründen
1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.







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Original geschrieben von: Hockey Mike


Lieber Willi

Es wird ja hier viel Schlaues (manchmal auch weniger) gepostet, aber Dein Statement schlägt alles!

pacta sunt servanda
(lat.: Verträge müssen eingehalten (erfüllt) werden); ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht. Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts.
Es ist ein Grundsatz im Zivilrecht, der besagt, daß einmal geschlossene Verträge von den daraus verpflichteten Parteien auch einzuhalten sind. Hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen sind die Parteien also frei, dies gebietet der Grundsatz der Privatautonomie. Ist jedoch erst einmal ein Vertrag geschlossen, sind die Parteien an diesen gebunden.



grundsätzlich ist alles möglich, nur soviel dazu wink grin