Original geschrieben von: Derzmä
Was aber fehlt ist die Tatsache, dass man in diesem Falle den Gekündigten auszahlen muss. Anders gesagt kündigen kann man, aber man spart damit kein Geld.


nein, nicht in jedem fall. bsp. wenn man als arbeitgeber beweisen kann, dass wichtige gründe für die kündigung vorliegen(bsp. fortbestand der ag in gefahr, infolge der corona-krise in gefahr. mit kündigung der spielerverträge kann die ag weitergefühhrt bzw. gerettet werden, und die spieler könnten wenn sie wollen, dann mit einem neuen vertrag mit tieferem lohn weiter im unternehmen arbeiten) dann kann man schon einen batzen sparen. oder wenn man irgendwelche klauseln im vertrag eingesetzt hat oder als zusatz zum vertrag seperat aufgelistet/vereinbart hat (bsp. der spieler hat die geforderten ziele (bspw. skorerpunkte, tore , spiele etc.) nicht erreicht, oder bsp. der club hat das saisonziel verpasst oder bsp. abstieg oder ähnliches).
und bei vielen trainer sind in den vertragen bereits die (groben, meistens in %, und dann kommts noch auf den zeitpunkt drauf an) abgangsmodalitäten, im falle einer entlassung, vereinbart, dann kommt es halt auf den zeitpunkt etc. drauf an.