Original geschrieben von: sockenwilli
und wenns mir richtig ist, betrifft die kurzarbeit nur löhne bis chf 148'000.

Nein
Personen die 1 Mio pro Jahr verdienen können auch Kurzarbeitentschädiung beantragen. Die Versicherung deckt aber nur bis maximal 80% von einem 148'000 Jahreslohn (Achtung, dies ist nur ein grobe Vereinfachung der Berechnung), den Rest muss der Arbeitgeber selber bezahlen. (148'200 ist die monatliche Begrenzung/versicherter Verdienst von 12'350 multipliziert mit 12 Monaten)

Nicht anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende, …
die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen;
die mit der Kurzarbeit nicht einverstanden sind;
deren Arbeitszeit nicht ausreichend kontrollierbar ist (z. B. Arbeitsverhältnis auf Abruf).

Stundenverdienst multipliziert mit den im ø p/Mt. zu leistenden
Arbeitsstunden darf CHF 12'350.–* nicht übersteigen. (CHF 12'350.–*: zu leistende Arbeitsstunden im ø p/Mt 2a = Stundenhöchstwert).

https://awa.zh.ch/internet/volkswirtscha...621.pdf/KAE.pdf

Wenn der Grund für die Kurzarbeit der Coronavirus ist, gibt's noch Sonderregelungen...


Bearbeitet von droopy (03/04/2020 13:20)