Original geschrieben von: iFaya
Sportlich sowie rechtlich kann nur aufsteigen, wer eine Ligaquali gewinnt. Gemäss Reglement wird eine Ligaquali zwischen dem NLB-MEISTER und dem NLA-VERLIERER gespielt. Beide Kontrahenten konnten aufgrund "höherer Gewalt" nicht ausgemacht werden (wäre es möglich, dies im Sommer nachzuholen?). Im Fall EHC Basel 2003 war die Situation ganz anders, Basel war NLB-MEISTER, und Langnau wurde spät informiert - nachdem sie die Spieler bereits in die Ferien geschickt haben - dass sie NLA-VERLIERER sind.
Das Angebot Klotens, auf die Fernsehgelder zu verzichten ist sehr entgegenkommen und ein Pluspunkt für den Club im Sinne des ihm entgegenkommenden Wohlwollens der anderen Clubs. Falls sich die Versammlung dafür entscheidet, gut. Wenn aber die Versammlung sich gegen den Aufstieg Klotens entscheiden würde, müsste Kloten sich wohl damit abfinden, denn rechtlich stehen sie damit auf sehr dünnem Eis - ta0qifsa0 hat die Tatsachen klar formuliert....


Das mit dem Verzicht auf die Fernsehgelder ist sicher ein guter Schachzug. Das Problem ist, dass dies wohl nur funktionieren würde, wenn Visp dasselbe macht. Den einen Aufstieg von Kloten zu erlauben, gleichzeitig aber Visp den Aufstieg zu verweigern, hätte einen sehr fahlen (Erpressungs) Nachgeschmack