Original geschrieben von: Rugenbräutrinker
Original geschrieben von: ta0qifsa0
Mit der Teilnahme an der Liga/Ligaversammlung akzepiert der EHC Kloten alle Regelungen und Reglementarien der National League (ansonsten wäre er gar nicht spiel- und stimmberechtigt).

Und in genau diesen Reglementen steht drin, dass es eine sportliche Möglichkeit gibt, von der NLB in die NLA aufzusteigen. Rechtlich gesehen hat man also überhaupt keine Grundlage, diese den Klotenern zu verwehren. Auch die Ligaversammlung darf leine Entscheide fällen, die absolutem Recht widersprechen.

Dass Kloten eine Dreiviertelmehrheit erhält, ist in der Tat illusorisch. Dass sie keinen Bock haben werden, den ganzen Sommer im Gerichtssaal zu verbringen und nicht zu wissen, in welcher Liga sie im Herbst antreten, wäre ebenfalls verständlich. Es ist sogar denkbar, dass sie den allfälligen Gerichtsprozess verlieren würden, weil die Lage nach dem Entscheid der Tessiner Behörden wesentlich verzwickter wurde. Aber wenn, dann wird das eine extrem komplizierte Urteilsfindung, das verspreche ich euch. Und ich verspreche euch auch, dass dem Gericht Einwände à la "die Ligaversammlung hat aber" oder "dann müsste man im Fussball ja" massiv weit am Allerwertesten vorbeigehen würden


Ich bin sicher, dass es hier so was wie höhere Gewalt usw. gibt....oder irgendein ein Passus, wo es für Kloten schwierig macht, der Aufstieg zu erzwingen...denn nochmals, im Schweizer Eishockey wäre das ja gegenüber all den anderen Sportarten (wo es mehr als nur Kloten und Visp gibt) noch eine einfache Sache


Bearbeitet von chris69 (12/03/2020 17:41)