Original geschrieben von: Hockey Mike
Zulässig ist alles, was nicht das Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht verletzt, so lange eine Zweidrittelsmehrheit der Ligaversammlungs das Ganze beschliesst.

Eben, daher wäre es höchstens zulässig, keinen Absteiger zuzulassen, aber sicher nicht, allen B-Klubs jegliche Aufstiegsmöglichkeit zu verwehren.

Wie man mit einer 13er (oder gar 14er) Liga umgeht, muss man dann halt entscheiden, wenn es soweit ist. Von solchen Wortmeldungen scheint die Liga ja grosser Fan zu sein. Anschauungsbeispiele dazu gibt es genug. Entweder es gibt einen direkten Absteiger wie 2003 oder man lässt die letzten zwei (resp bei einer 14er Liga drei) A-Teams mit dem B-Meister ein Finalpoulet austragen wie in der 11er Liga 1998. Dass die Zusatzrunden, zumindest in dieser Form, nicht beibehalten werden können, versteht sich von selbst. 13 oder 14 Teams lassen sich schliesslich nicht gleichmässig auf vier Gruppen aufteilen.

Dass es bezüglich Karma durchaus seine Richtigkeit hätte, wenn Kloten in den sauren Apfel beissen müsste, mag zwar stimmen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die entsprechenden Reglemente und Gesetze eine Karma-Sonderregelung kennen. Ausserdem hat auch Visp ein Aufstiegsgesuch eingereicht.
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Original geschrieben von: Martin
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