Was mich im Zeitungsbericht in der BZ stutzig gemacht hat ist der folgende Abschnitt:
"In der Debatte stellte Daniel Bösiger (SVP) im Namen der Geschäfsprüfungskommission (GPK) sogleich klar: Die formale Richtigkeit der Vorlage sei mit sechs zu zwei Stimmen abgelehnt worden. Die GPK stelle zwar keinen Rückweisungsantrag, aber einen für eine zweite Lesung. Unter anderem bemängelten die Kommissionsmitglieder, dass fehlende Unterlagen nicht nachgereicht worden seien, obwohl das angekündigt worden sei."

He Hallo, wie dämlich ist das denn? Ist das schlicht Nachlässigkeit, einfach Dummheit oder gar mutwillige Sabotage? Wäre noch interessant zu wissen, wer genau was nicht (nach)geliefert hat.