Original geschrieben von: murphy's


Reglementarisch relativ einfach zu lösen...... Eine Investorengruppe, ein Mäzen oder Aktionär welcher in der NLA an einer Organisation die Aktienmehrheit hat, darf in der NLB maximal 10% der Aktien eines Klubs besitzen.

und relativ einfach zu umgehen. Die Aktien gehören ja sowieso selten direkt einer privaten Person. Also gründest du halt einfach nochmals eine weitere Firma für die SL.
Dann gibt's neben der ZLE Betriebs AG halt dann noch die GC Betriebs AG. Und dann setzt man dort halt sonst noch den Sohn oder die Frau als VR-Präsident ein.

Da lässt du einen Verband der sich nicht mal vollamtliche Juristen leistet gegen Milliardäre antreten.