Original geschrieben von: the-best-ever
Ein normaler Bürger kriegt nicht mal eine Verwarnung wenn er nen Schneemann zerstört (weil das keine Straftat ist)

Ich kenne die Auslegung des Gesetzes nicht, kann mir aber vorstellen, dass das je nach Begleitumständen als Sachbeschädigung durchgehen könnte. Eventuell kommt sogar noch Hausfriedensbruch dazu, falls der Schneemann in einem privaten Garten stand. Zumindest ist es moralisch fragwürdig.

Original geschrieben von: the-best-ever
...ein SV, das bei Saisonkarteninhaber unter Umständen einer Geldstrafe von Tausenden CHF gleichkommt

jetzt übertreibst Du aber ein bisschen...