Original geschrieben von: Caipi
Juristerei ist nicht wirklich dein Gebiet Rugi, gell?

Dass wir uns nicht einig sind, ist ja nicht neu, aber wenigstens bei zwei deiner Aussagen, hatte ich bisher gedacht, dass wir voll auf einer Linie sind. Erstens ist es üblich (und schön), dass ich der Fachmann schlechthin bin und zweitens
Original geschrieben von: Caipi
Ok mal angenommen die Clubs reissen sich zu einem Gentlemen-Agreement zusammen (mehr geht bekanntlich aus gesetzlichen Gründen nicht)

Immerhin bin ich mit dem Gebiet der Juristerei genug vertraut, um zu wissen, dass die Frage, ob eine Idee mit einem Rechtssystem vereinbar ist (darum geht es bei deinem Zitat), nicht die selbe ist, wie die Frage, wer genau gegen einen Gesetzesbruch Klage einreichen darf (davon hast du erzählt). Popularklagen sind in unseren Rechtskreisen in den allerseltensten Fällen möglich. In der Schweiz ist in diesem Zusammenhang höchstens das Verbandsbeschwerderecht nennenswert, aber dort gehts nur ums Baurecht und Natur-, Umwelt- und Heimatschutz.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Wenn die Clubs es wollen, dann kann es per Gentlemens Agreement eingeführt werden. Weil es dann eben offiziell freiwillig ist. Es wäre rechtlich auch nicht haltbar, den Clubs zu verbieten, 20 Schweden spielen zu lassen. Aber wenn sie das freiwillig nicht tun, kann kein schwedischer Spieler dagegen Klage einreichen. Würde ein Club dagegen Klage einreichen, wäre die Ausländerbeschränkung niemals haltbar, genau so wie es ein Salary Cap nicht wäre. Und genau dieses Problem behandelt dein Doktor Ölbock da. Aber ein Gentlemens Agreement beruht nun mal auf Freiwilligkeit.
_________________________
Original geschrieben von: Martin
Wir behalten das im Auge und werden für die Zukunft über neue Lösungen nachdenken, damit das Forum möglichst komfortabel ist.

Oltenforum