Original geschrieben von: Slater73
Aber da liegst du tatsächlich einfach mal voll daneben. Nur weil man einen Salarycap einrichtet bedeutet dies nicht, dass man irgendwelche Gesetze missachtet. Wo es in der Schweiz haarig wird sind die Tauschgeschäfte, welche in NA gang und gäbe sind. Aber wenn die Liga ein Salarycap Reglement schreibt, wo’s einfach drum geht wie hoch die Gesamtlohnsumme, also euer ominöses Budget, sein darf und ev. noch die Lohnobergrenze für einen Einzelspieler festlegt und die Klubs diesem zustimmen, tangiert dies die Gesetze in keiner Weise. Und natürlich muss man dann umschreiben was dies alles beinhaltet, aber das versteht sich von selber. Jeder 0815 Vertrag umschreibt, was dieser beinhaltet. Und auch Strafmassnahmen kann man im Rahmen der Gesetze umschreiben. Das passiert ja heute schon. Und wieso sollte ein Salarycap in der Schweiz nicht zu kontrollieren sein? Was können den die Amerikaner, was wir nicht können? Jede grössere Firma wird von einer Revisionsfirma kontrolliert, wieso soll dies bei einem im Verhältnis äusserst überschaubaren Eishockeyverein nicht möglich sein? Der Salarycap ist in der Schweiz sehr wohl umsetzbar! Ein ganz anderes Thema sind dann Dinge wie Draft, Trades, usw..


Man darf zu allem einen Vetrag machen, und solange keine Vertragsseite die andere darauf einklagt, dass sie sich nicht daran haltet, stört es auch niemanden. Sobald aber Klagen kommen, muss der Gesetzgeber entscheiden, ob dieser Vertrag rechtlich überhaupt irgendeine Bedeutung hat oder nicht, und ob die bei Missachtung vorgesehenen Sanktionen durchsetzbar sind. Und ich sage, ein Gericht würde bei einem Salary Cap zum Schluss kommen, dass der überhaupt nicht bindend sei. Wie so viele in der CH abgeschlossenen Verträge rechtlich gar nicht bindend sind.

Das Ami-Vertragsrecht kenne ich nicht wirklich, weiss nur dass es völlig anders ist und daher nicht mit unserem vergleichbar. Und wie schon gesagt, dort wird jeder noch so blöde Vertrag von einem Anwalt ausgearbeitet, der Salary Cap in der NHL generiert wohl mehr Anwaltskosten als die gesamte NLA an Spielerlöhnen ausgibt.

Original geschrieben von: Rugenbräutrinker
Auch im Forum wurde immer wieder mit Kartell- und Arbeitsrecht argumentiert, was völliger Blödsinn ist, da diese Gesetze auch bei der Ausländerbeschränkung umgangen werden.



Das ist alles andere als Bldösinn. Du kennst das Prinzip "wo kein Kläger kein Richter"? Die Ausländerbeschränkung für Schweden, Finnen, Tschechen, etc. würde kaum halten vor einem zivilen Gericht. Da dieses GA allerdings seit über 10 Jahren simpeleinfach gestrickt ist, ganz einfach überprüfbar ist und kaum Auslegungsdifferenzen möglich sind, kommt es gar nie erst soweit.
Du hast hier aber gleich ein gutes Beispiel gebracht warum der Salary Cap früher oder später auch vor einem Gericht landen würde. Das Ausländerreglement war nicht ganz immer 100 prozentig intepretationsfrei ausgelegt wie heute. Schon nur der Beitritt Lettlands zur EU und das erst spätere Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit Lettland CH und das juristisch stümperhafte Vorgehen der Nationalliga brachte den Fall Vitolins, der die halbe Liga durcheinanderbrachte und bei dem das Verbandsgericht gegen die Ligabosse entscheiden musste. Wenn schon solch kleine Unsicherheiten für Gerichtsentscheide sorgen, will ich mir nicht vorstellen, wie das dann bei einem Salary Cap ablaufen würde.