In meinen Augen ein ziemlich überraschendes Urteil, die Begründung ist aber weitestgehend verständlich. Komisch ist aber der Satz " Hätte Brunner seinen Kopf nicht abgesenkt, wäre der Check mit grosser
Wahrscheinlichkeit korrekt geworden."

Das ist doch ein Überlegungsfehler? Hätte Brunner nicht die "langer Arm Bewegung" gemacht - und deshalb seinen Kopf gesenkt - hätte er auch den Puck nicht berührt und es wäre somit Behinderung gewesen..?

@biagnconeri

der Bericht hat aber auch erwähnt dass die von dir zitierte hier nicht anwendbar ist...


In Meinung Augen ist der Check von Blaser mindestens grobfahrlässig, da er eigentlich mit der "langer Arm-Bewegung" rechnen konnte.. Blaser wusste von Anfang an das Brunner entweder in einer verwundbaren Position ist (falls er versucht den Puck zu spielen) oder nicht in Puckbesitz ist (falls er sich auf den Check vorbereitet hätte). 1-2 Spielsperren wären die bessere Entscheidung gewesen.