Eigentlich eine Vertragsverletzung und sogar ein Kündigungsgrund wenn dies regelmässig vorkommt. Jeder Spieler muss gemäss den üblichen Bestimmungen im Vertrag alles unterlassen welche seine Leistung schmälern könnte. Dazu gehört auch eben regelmässiger Alkoholkonsum. Das ist nicht nur bei Larouche so, sondern bei allen Profiverträge im Sport generell. Auch andere Substanzen gehören in die gleiche Kategorie. Dazu kommt noch die Vorbildsfunktion! Schlussendlich ist dies Sache der Verantwotlichen. Wir wollen Leistungen auf dem Eis sehen.


Bearbeitet von SCL-Run (22/09/2008 11:39)