Verstehe ich das richtig, dass bis morgen Abend 24:00 noch Transfers von Ausländern möglich sind?
Der Unterbruch für Club-Wechsel für Schweizer Spieler für Clubs der NL A tritt während der Saison 2016/17 per
31. Januar 2017 – 24.00 Uhr
in Kraft. Massgebend ist, dass das entsprechende T3-Clubwechsel-Formular vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben bis spätestens 24.00 Uhr per Fax, per Mail oder per Post (Poststempel ist massgebend) vorliegt.
Der Unterbruch für Club-Wechsel ausländischer Spieler für Clubs der NL A tritt während der Saison 2016/17 per
15. Februar 2017 – 24.00 Uhr
in Kraft. Massgebend ist, dass das entsprechende T3-Clubwechsel-Formular vollständig ausgefüllt und von allen Parteien unterschrieben bis spätestens 24.00 Uhr per Fax, per Mail oder per Post (Poststempel ist massgebend) vorliegt.
Bei einem internationalen Transfer (Wechsel eines Spielers von einem anderen Landesverband in die Schweiz) muss bis spätestens 24.00 Uhr die schriftliche Spielbewilligung (Fax Approval) des internationalen Eishockeyverbands IIHF für den Spieler vorliegen, da gemäss internationaler Vorgabe nach dem 15. Februar 2017 keine internationalen Transfers mehr abgewickelt werden können. Es reicht nicht aus, wenn der Club bis 15. Februar 2017, 24.00 Uhr die vom Spieler unterschriebene Transferkarte per Fax einreicht.