Original geschrieben von: Duke82
Auszug aus dem Regelwerk von Swiss Eishockey

Art. 2.15 Strafen bei festgestellten Torerfolgen
Wenn vor dem Zeitpunkt des Torerfolges eine Strafe angezeigt wird, doch das Spiel geht weiter und die Videowiedergabe ergibt einen Torerfolg, so erlischt die angezeigte Strafe, wie wenn das Tor normal erzielt worden wäre. Wenn hingegen die Strafe nach dem Tor, aber vor dem Spielunterbruch angezeigt wird, so wird die Strafe ausgesprochen. Sie beginnt zum Zeitpunkt des Zurückstellens

Der Schiedsrichter hat im Fall Forster also genau nach Regelwerk gehandelt.
Gut gemacht Schiri


Ist meiner Meinung nach aber eine schwachsinnige Regelung. Wie würde dann in folgendem Beispiel entschieden?

3. Drittel, noch etwas mehr als 2 Minuten zu spielen. Es steht 3:3.
- 17:45 Tor fürs Heimteam oder nicht? Schiri will beim nächsten Unterbruch kontrollieren.
- 17:50 Beim Gerangel um den Puck wird eine Strafe gegen das Auswärtsteam angezeigt. Der Goalie verlässt das Eis.
- 17:59 Tor fürs Heimteam.
- Der Schiri sieht bei der Video-Konsultation, dass der Puck schon bei 17:45 drin war.

Gemäss Regelwerk wird jetzt die Zeit auf 17:45 zurückgestellt, die Strafe ausgesprochen und es geht bei Powerplay Heimteam und 4:3 weiter.

Hier wird die Auswärtsmannschaft doppelt bestraft, weil der Schiri das Tor nicht gesehen hat. Hätte der Schiri nämlich das Tor gesehen, hätte es die Strafe nicht gegeben.

Auf der anderen Seite kann man natürlich argumentieren, dass eine andere Regelauslegung Tür und Tor für unbestrafbare Fouls öffnen würde. Doch ich denke kaum, dass das ein Problem wäre...