Original geschrieben von: Caipi
Der Treffer hätte nach der Videokonsultation aufgrund von Goaliebehinderung oder Kickbewegung annulliert werden dürfen - nicht aber wegen Torraumabseits.

2007 durfte man Goaliebehinderung garantiert noch nicht im Video überprüfen. Soweit ich weiss, ist das seit dem ZSC-Bern Fall NLA-exklusiv. Dies aber nur am Rande.

Stein des Anstosses dürfte sein, dass der Schiri ursprünglich auf Tor entschieden hat. Das heisst, er darf es nur dann annullieren, wenn er sich 100 %-ig sicher ist. Mit einem "Jä, wahrscheinlich eben doch", darf er seinen Entscheid nicht revidieren. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es unmöglich ist, in diesem Video mit 100 %-iger Sicherheit eine Torhüterbehinderung zu erkennen. Klar, falls sich Steinmann überhaupt die Mühe macht, irgendetwas in dieser Angelegenheit zu unternehmen, wird er beim Schiri nachfragen, der wird nicht geistesgestört sein und daher behaupten, er sei sich in dem Moment 100 %-ig sicher gewesen. Somit ist dieser Protest zwar überflüssig, da keinerlei Erfolgsaussichten bestehen, aber ganz so weltfremd und unbegründet scheint er mir halt doch nicht.
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Original geschrieben von: Martin
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