Original geschrieben von: thargor
@Derzmä
Dann verstehe ich das richtig, falls der Schiedsrichter einen Fehlentscheid getätigt hat und diesen nicht 100% widerlegen kann mittels Videobeweis, dann ist der Fehlentscheid gültig? (Nicht explizit auf den Visp Fall bezogen, da habe ich zu wenig infos drüber)


Im Grunde genommen richtig, allerdings wenn du den Entscheid nicht widerlegen kannst, kannst du auch nicht sagen es sei ein Fehlentscheid ;-)