Nicht ganz. Es darf pro Mannschaft ein Ausländer spielen, der über eine Aufenhaltsbewilligung Typ B oder eine Niederlassungsbewilligung Typ C, welche er mindestens seit 12 Monaten besitzt. Also die gleiche Regelung wie in der 1. Liga.

Früher durfte man in der zweiten Liga zwei Ausländer pro Team einsetzen. War aber nicht aufstiegsberechtigt. Schon vorher durfte man mit Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B rsp. Niederlassungsbewilligung C aufsteigen.

Es steht ja auch so in der Begründung.

Antwort auf:
Begründung:
Spieler mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft werden mehr und mehr in der 2.
Liga eingesetzt, um den Ligaerhalt in der 2. Liga sicherzustellen, was in der
entscheidenden Meisterschaftsphase eine Verfälschung der Meisterschaft
verursacht.
_________________________