also es kommt drauf an wie lange dass sie im besitz ist des fahrzeuges und wo ihr wohnsitz ist.
falls sie hier wohnt und das auto importieren moechte muesste sie eine steuer von total zirka zwoelf prozent bezahlen und dann noch fuer das gewicht ist aber nicht so viel.
falls sie im ausland ihren sitz hat und dann in die Schweiz ihren sitz verlegt gaelte das Auto als objekz wie ein stuhl oder einen teppich der mitgenommen werden darf ohni diese steuer zu bezahlen.
gruess
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EVZ hat einen weltmeister!!!!!!!!!!!!!!!
jetzt noch einen guten schweizer stuermer und einen top EU - Center.