Sperre gegen Schwalben
19.06.15 - Martin Merk
Die NLA- und NLB-Clubs haben für ihre Ligen auf Antrag des Schiedsrichterkomitees automatische Bussen und Sperren für Schwalben eingeführt.
Fehlbare Spieler werden bei den ersten beiden Vorfällen gebüsst, beim dritten Vorfall wird zusätzlich eine Spielsperre ausgesprochen und ab dem vierten Vorfall werden Sanktionen in Verfahren ermittelt. Für den Nachwuchs- und Amateurbereich gelten diese Regeln nicht.
Als Vorfall gelten Verstösse gegen die IIHF-Regel 138 "Diving or Embellishment", also ein Spieler der offensichtlich einen Fall oder eine Verletzung simuliert um zu versuchen eine Strafe herauszuschinden.
Als Vorfall gelten Verstösse gegen die IIHF-Regel 138 "Diving or Embellishment", also ein Spieler der offensichtlich einen Fall oder eine Verletzung simuliert um zu versuchen eine Strafe herauszuschinden.
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