Keine Arbeitsbewilligung für Matthews?

Dienstag, 9. Juni 2015, 19:33 - Martin Merk

Eigentlich schien bereits klar, dass das amerikanische Supertalent Auston Matthews, der wahrscheinliche Nummer-1-Draft für 2016, in der kommenden Saison bei den ZSC Lions spielen wird. Doch nun gibt es rechtliche Probleme.

Marc Crawford hatte sich bereits vor Wochen über den Zuzug Auston Matthews‘ gefreut als sei er definitiv, doch bis heute steht eine offizielle Bestätigung aus. Laut Informationen von "watson.ch" soll der Grund das Bundesamt für Migration sein. Für Arbeitnehmer von Drittstaaten - also ausserhalb der Schweiz und des EU-/EFTA-Raums - können gemäss der Ausführungsbestimmungen nur qualifizierte Arbeitnehmer eine Arbeitsbewilligung erhalten. Für den Profisport gilt daher in der Regel, dass man mindestens ein Jahr als Profi im Ausland gearbeitet haben muss, was beim 17-Jährigen nicht der Fall ist. Weil er in Nordamerika erst ab 2016/17 als Profi spielen darf, will er ja schliesslich nach Europa kommen um sich weiterzuentwickeln anstatt noch ein weiteres Jahr in einer Junioren- oder Studentenliga zu spielen.

Darf Matthews nun trotz seines Talents nicht spielen? Oder gibt es eine Ausnahme? Ryan O'Connor hatte in einer ähnlichen Situation für den HC Davos gespielt, doch wegen einem Abkommen zwischen der Schweiz und Kanada galten für ihn erleichterte Bedingungen, die beim amerikanischen U18-Nationalstürmer nicht zum Zuge kommen. Zuletzt hatte der FC Basel mit dem serbischen Talent Veljko Simic ähnliche Probleme mit den Behörden wie die ZSC Lions, weshalb Simic nicht als Profi in der Schweiz spielen durfte und für ein Jahr an einen slowenischen Proficlub ausgeliehen wurde. Ein solcher Trick wird bei Matthews nicht möglich sein, denn er würde ohnehin nur für ein Jahr nach Europa kommen und dürfte ein Jahr später bereits Stammspieler in der NHL sein.

Bei den ZSC Lions hofft man, in den kommenden zwei Wochen eine Lösung zu finden.