14 Spielsperren gegen Johann Morant

Freitag, 13. April 2012, 18:35 - Medienmitteilung

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat den Verteidiger des SC Bern, Johann Morant, im ordentlichen Verfahren mit vierzehn Spielsperren und einer Busse von CHF 1000 belegt. Johann Morant verpasste im Play-off-Finalspiel der National League A zwischen dem SC Bern und den ZSC Lions vom Samstag, 7. April 2012 seinem Gegenspieler Cyrill Bühler mehrere Faustschläge auf den Hinterkopf, respektive in die Nackengegend und stiess anschliessend den Linienrichter mit beiden Händen um. Zwei Spielsperren hat Johann Morant am 9. und 12. April 2012 bereits verbüsst. Nächste Saison spielt Morant für den HC Lugano.

Nach Auffassung des Einzelrichters sind Schläge gegen den Hinterkopf/Nacken eines Gegenspielers unzweifelhaft eine Handlung mit einem sehr grossen Verletzungspotential. Derartige Schläge könnten durchaus zu schwerwiegenden Folgeer-scheinungen führen und seien als potentiell sehr gefährliche Gewalteinwirkung zu bezeichnen. Das Verschulden von Johann Morant wiege sehr schwer. Der Verteidiger des SC Bern habe sich zu einer Tat hinreissen lassen, deren Folgen als gravierend bis lebensbedrohlich sein könnten. Zudem habe er es nicht bei einem Schlag bewenden lassen, sondern prügelte auf den auf dem Eis liegenden und deshalb wehrlosen Gegenspieler ein, bis der Linienrichter eingriff. Das Verbandssportgericht sehe für Fälle wie den vorliegenden - absichtliches Foul mit potentiell gravierender Verletzungsfolge - einen Strafrahmen von fünf bis zehn Spielsperren vor. Denn Schläge gegen den Kopf, den Hals oder den Rücken sowie Angriffe von hinten seien am schwersten zu ahnden, da hier die möglichen Verletzungsfolgen am gravierendsten seien.

Nachdem der Linienrichter den Berner Verteidiger vom Gegenspieler weggenommen habe und ihn hinderte, auf einen anderen Spieler loszugehen, habe Johann Morant mit beiden Händen gegen den Oberkörper des Linienrichters gestossen, so dass dieser das Gleichgewicht verlor und umfiel. Nach den Regeln des Internationalen Eishockey-verbandes (IIHF), aber auch nach den ungeschriebenen Verhaltensgrundsätzen gelte der Schiedsrichter in Mannschaftssportarten, so auch im Eishockey, als absolut unantastbar. Ein physischer Angriff auf einen Schiedsrichter sei deshalb als eines der schwersten Delikte überhaupt zu betrachten und, wie in anderen Ländern und Ligen, entsprechend hart zu betrafen. Die Aktion sei klarerweise ein Verstoss gegen die Integrität des Linienrichters in Form eines direkten Angriffs. Hingegen dürfe festgehalten werden, dass Johann Morant keine Verletzungsabsicht vorgeworfen werde. Der Vorsatz beziehe sich allein auf dem Angriff. Gemäss Rechtsprechung des Verbandssportgerichts seien Übergriffe auf Offizielle, insbesondere auf Schiedsrichter, massiv härter zu bestrafen, als Übergriffe auf Gegenspieler.

Analog des Asperationsprinzips im bürgerlichen Strafrecht orientiere sich die Strafe an der schwersten Tat und sei aufgrund einer weiteren Tat angemessen zu erhöhen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.