Ich glaube, man muss bei B-Lizenzen von zweierlei ausgehen. Aus meiner Sicht ist es ein Unterschied, ob einer mehrheitlich im B gespielt hat oder nur auf die POs geholt wird. Von mir aus kann man auch noch bei den Goalies gewisse Ausnahmen machen, z.B. bei Verletzungen. Auch Östlund finde ich daher voll OK, der hat 16 Spiele bei Chaux und 7 bei Lausanne.

Vor Corona waren die B-Lizenzen ja begrenzt (auf 3 x Ü23), was immerhin irgendwo ein Limit gab. Dass man nun unbegrenzt B-Lizenzen einsetzen kann in den POs, ist völliger Bullshit, mit welcher Begründung wurde das gemacht? Und dies wurde sicherlich von den NLB entschieden und nicht von der NLA.

Dazu kommt, dass ohne Abstieg die hinteren Teams der NLA natürlich jeden Franken sparen wollen, um diesen in der nächsten Saison zu haben. Mit Abstieg hätte die Hälfte der B-Lizenzen gar nie gelöst werden können zumindest spätestens in den POs nicht mehr. Dies wiederum würde bei einer allfälligen Liga-Quali die B "Teams" weiter schwächen neben der Ausländerregelung und den Aufstieg weiter verunmöglichen.

Ein leidiges Thema...


Bearbeitet von sb33 (25/03/2022 09:00)