Ah,Sorry,dachte der Beitrag wäre Frei.

Antwort auf:
NACH STRAFEN-CHAOS
Haben die Visper recht?
Strafen-Chaos während Spiel zwischen dem EHC Visp und dem EHC Olten und die grosse Frage: Droht sture Paragrafen-Reiterei oder siegt am Ende der gesunde Menschenverstand?

Marcel Kuchta28.09.2021, 08:59
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Den beteiligten Parteien sind während des laufenden Verfahrens selbstverständlich keine Kommentare zu entlocken. Trotzdem lassen sich gewisse Schlüsse bezüglich dieser Swiss-League-Posse im Spiel zwischen dem EHC Olten und dem EHC Visp ziehen. Der Versuch einer Auslegeordnung.

Was war passiert?
Beim Meisterschaftsspiel zwischen dem EHC Olten und dem EHC Visp (Endstand 4:3) am vergangenen Mittwoch wurden im ersten Drittel beim Stand von 0:0 drei Visper innerhalb von 100 Sekunden auf die Strafbank geschickt. Erst Linus Klasen (5:14), dann Marc Steiner (6:05) und schliesslich Niklas Olausson (6:54). Klasens Strafe lief während des 5 gegen 3 Powerplays der Oltner aus.

Da aber noch zwei weitere Visper Spieler auf der Strafbank sassen und somit die doppelte Unterzahl der Walliser Bestand hatte, musste sich der Schwede bis zum nächsten Spielunterbruch gedulden, ehe er die Sünderbox verlassen durfte. Bei 8:04 erfolgte dieser Unterbruch. Klasen begab sich zur Visper Spielerbank, wurde aber in der Folge von den Schiedsrichtern wieder auf die Strafbank zurückbeordert.

Die Unparteiischen hatten komplett die Übersicht verloren und waren felsenfest davon überzeugt, dass Klasens Strafe noch nicht abgelaufen war. Der Visper Topskorer konnte dann nach einer (!) Sekunde Wartezeit aufs Eis zurückkehren, dafür musste sich wiederum Marc Steiner, der zu diesem Zeitpunkt eigentlich die Strafbank hätte verlassen dürfen, bis zum nächsten Unterbruch gedulden, ehe er wieder ins Spielgeschehen eingreifen konnte.

Und schliesslich sass Olausson noch eine Zeit lang auf der Strafbank, als auf dem Eis längst wieder personeller Gleichstand herrschte. Wegen dieser unrechtsmässigen Ausschlüsse zweier Spieler legte der EHC Visp unter der Regie des auf der Tribüne sitzenden Sportchefs Bruno Aegerter einen Spielfeldprotest ein.







Haben die Visper recht?
Aus ihrer Sicht ist der Spielfeldprotest nachvollziehbar - wenn man alle «weichen» Faktoren (Spielstand, Zeitpunkt, etc.) ausblendet. Gemäss Rechtspflege-Reglement darf man im Falle von regeltechnischen Fehlern, die der oder die Schiedsrichter begeht/begehen, einen solchen Protest hinterlegen. Und in diesem Fall ist den Unparteiischen ein klarer Fehler unterlaufen. Also haben die Visper - auf dem Papier - recht.

Wurde das Protokoll eingehalten?
Das ist eine Fragen, die abgeklärt werden müssen. Das Rechtspflege-Reglement von Swiss Icehockey gibt klare Vorgaben, wie so ein Spielfeldprotest während und nach dem Spiel gehandhabt werden muss. Wurden da nicht alle Punkte korrekt eingehalten, dann könnte der Protest vom Einzelrichter abgelehnt werden.


Quelle:

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Welches Urteil ist möglich?
Kommt der Einzelrichter zum Schluss, dass das regeltechnische Vergehen der Schiedsrichter schwerwiegend ist, dann wird er eine Wiederholung des Meisterschaftsspiels anordnen. In den beiden höchsten Spielklassen sind solche Wiederholungsspiele allerdings eine absolute Rarität.

Das letzte Spiel, dass tatsächlich nochmal neu angesetzt werden musste, datiert aus dem Jahr 2007. Damals musste die Partie zwischen dem EHC Basel und dem EHC Kloten wiederholt werden, weil der Schiedsrichter ein Tor der Basler nach Videokonsultation wegen Torraum-Offside aberkannte - was damals noch gar nicht erlaubt war.

Welches Urteil ist wahrscheinlich?
Selbst wenn die Rechtslage auf dem Papier eigentlich eindeutig ist, ist davon auszugehen, dass der Einzelrichter den «weichen» Faktoren bei der Beurteilung ebenfalls Gewicht gibt. Erstens fehlt ein Verschulden oder eine Bevorteilung des EHC Olten, welcher mit einem Wiederholungsspiel massiv bestraft würde.

Zweitens: Nicht nur wäre Oltens 4:3-Sieg nichtig. Der Klub müsste auch einen beträchtlichen, zusätzlichen finanziellen Aufwand stemmen, sollte es zu einer Neuansetzung kommen.

Drittens: Der Einfluss der beiden verzögerten Spieler-Rückkehren war punkto Spielgeschehen marginal und sicher nicht spielentscheidend. Olten erzielte in den besagten Überzahlspielen und auch unmittelbar danach keine Tore. Es stand vorher und nachher 0:0 und es blieben noch weiter über 50 Minuten zu spielen.

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Bis morgen Dienstag-Nachmittag haben alle Parteien Zeit, ihre Sicht der Dinge schriftlich vorzubringen. Danach wird der Einzelrichter entscheiden.

Fazit:
In diesem Fall gilt wohl: Der gesunde Menschenverstand müsste sich gegen sture Paragrafen-Reiterei durchsetzen. Ob sich die Visper mit dem Erzwingen eines allfälligen Wiederholungsspiels tatsächlich einen Gefallen machen würden, sei dahingestellt. Selbst wenn der Einsatz für die eigenen Interessen aller Ehren wert ist: Von aussen betrachtet gleicht das Ganze doch eher einer ziemlich absurden Zwängerei.