Original geschrieben von: calli
Eventuell haben die Visper die à fonds perdu Beiträge nicht beantragt. Dann müssen die Lohnkosten auch nicht um 20% gesenkt werden, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe.


Wenn du "nur" 50% beantragst, dann müssen die Lohnkosten nicht gesenkt werden. Bei 2/3 Bezug dann hingegen schon. Wurde nachträglich so angepasst.