Original geschrieben von: 59:06
[quote=Itchy][quote=Profi-Kritiker]
Mit welcher Begründung muss der EHCO solch einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen? Ich bin jetzt nicht der Allwissende in dem Thema, aber die neue DSGVO, welche diese Regelung durchaus beinhaltet und gerade kleinen Vereinen in Deutschland Schwierigkeiten bereitet, gilt nur für den EU-Raum. Der EHCO wäre davon nur betroffen, wenn Hockeyfans.ch oder die Plattform, mit welcher der EHC die neuen Daten sammeln würden, ihre Server im Ausland haben würde. Dies ist so weit ich weiss nicht der Fall, korrekt?


Dies ist nicht korrekt. Die DSGVO/GDPR gilt für alle Daten von EU-Bürgern, egal wo die Server stehen. Edit meint; Es ist noch komplizierter wink , ich bin zu wenig Jurist um es genau zu beantworten, jedoch gehe ich davon aus, dass Personen mit Wohnort EU (z.B. alter Preusse) dazu führen, dass die DSGVO gilt: Beschreibung
Die Funktion eines Datenschutzbeauftragten gibt es auch in der Schweiz: Betriebliche Datenschutzverantwortliche

Die Schweiz wird ein ähnliches Gesetzeswerk wie die DSGVO übernehmen, daher kommt etwas ähnliches für die Schweiz auch.


Bearbeitet von thargor (12/07/2018 15:09)
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