Lieber EHCO. Hier ein Auszug aus unserer BUNDESVERFASSUNG:

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.


Ihr bewegt euch hier auf verdammt dünnem Eis!
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Es chliises Städtli, zmetzt im Norde...