"In der 2. Liga können (ab 18/19 maximal 2 pro Spiel) ausländische Spieler mit einer Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union, welche über eine gültige Aufenthaltsbewilligung Typ B oder G oder über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen, eingesetzt werden. Mannschaften, welche solche ausländischen Spieler einsetzen, sind berechtigt aufzusteigen und an Finalspielen, Finalrunden, Playoffs und / oder Auf-/Abstiegsspielen teilzunehmen."
https://m.sihf.ch/Umbraco/Surface/Docume...ielern-20172018

@SIHF
Offizielle Reglemente zu veröffentlichen, bei denen bereits im Titel ein Tippfehler enthalten ist, wirkt bitzeli stümperhaft.
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Original geschrieben von: Martin
Wir behalten das im Auge und werden für die Zukunft über neue Lösungen nachdenken, damit das Forum möglichst komfortabel ist.

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