naja über ein gemeinsames sekretariat kann man ja noch sprechen aber ein gemeinsamer geschäftsführer, so wie ich diese rolle definiere als starker mr. ehc, der auch kontaktpflege betreibt und auch aktiv akquiriert, sehe ich nicht wirklich. zu stark ist der interessenskonflikt.

ist ja schon witzig, jetzt löst man sich nach jahrzehnten von der abhängigkeit domenig, welche einen grossen einfluss auf die entwicklung des vereins hatte, ob unter dem strich positiv oder negativ, muss jeder selber beurteilen. geht aber schon wieder die nächsten abhängigkeiten (chur 97, hcd) ein...
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Ein Kanton - die Stadt - der Verein: EHC CHUR