Im Sport gibt es Regeln. Beisst ein Boxer einem anderen einen Teil des Ohres ab, dann kann er dies sehr wohl verklagen, weil dies gegen die Regeln verstößt und der Boxer damit nicht rechnen muss. Wenn man im Eishockey einen unverhältnismäßigen Regelverstoß gegen Leib und Leben begeht, so macht man sich auch strafbar. Wie dies dann gerichtlich beurteilt wird und wer wie zuständig ist, ist eine andere Frage. Bei Keller war anscheinend der Fall nicht eindeutig genug.

Dass Testosteron ein Grund für Strafverminderung ist, ist mir neu. Dann müsste man ja jeden Sexualstraftäter freisprechen, weil das böse Testosteron schuld ist.

Zudem hat Eishockey wohl mehr etwas mit Adrenalin zu tun und weniger mit Testosteron.


Bearbeitet von Profi-Kritiker (06/03/2015 00:40)