Original geschrieben von: EHCO-Senior
habe den artikel auch gelesen und mich dann schon gefragt, wieso man so ein ding installiert obwohl die bauherrschaft insistiert hat... ich hoffe, viktor müller hält wort und lässt das geländer so schnell wie möglich anpassen.


Mit Anpassen wird da nicht viel zu machen sein. Das Geländer, wie es jetzt auf den Fotos zu sehen ist, ist ein Rahmen mit einer Ausfachung aus Glas. Auf den Bildern der Visualisierung ist ein im Fußpunkt eingespanntes Brüstungsglas ohne Pfosten zu sehen. Wenn der Zustand aus der Visualsierung heute noch Wille des Bauherren ist, (und immer war) ist da verdammt viel daneben gegangen. Normalerweise gehen die Entwurfspläne, die das System eindeutig zeigen müßen, schon durch viele Hände - z.B. die des Kunden und werden erst frei gegeben, wenn alles abgestimmt ist. Danach sollte eine detaillierte Ausführungsplanung erstellt werden, die auch das Geländer sehr detailliert zeigt. Dann muss eine Ausschreibung gemacht werden, in der das Geländer exakt beschrieben sein muss. Dann muss derjenige, der das Geländer baut, eine Werkplanung erstellen, die von den Entwurfsverfassern frei gegeben werden muss. Und am Ende muss eine Bauleitung prüfen - ob alles was da so angebaut wird, auch den frei gegebenen Plänen entspricht.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in dieser langen Prüfkette so viele aufeinanderfolgenden Fehler gemacht wurden, dass erst dann, wenn das Geländer fix-fertig montiert ist, auffällt, dass man da nun nicht mehr richtig aufs Eis schauen kann. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Schlosser, der am Ende gebaut hat, etwas anderes montiert hat, als im LV beschrieben oder mit den Werkplänen freigegeben war. Für so was bekommt er nämlich kein Geld.

Nach meiner Meinung ist das sehr teure Geländer aus der Visualisierung einer Sparmaßnahme zum Opfer gefallen. Solche Geländer am Ende durch die Bauaufsichtliche Prüfung zu bekommen, ist eine langwieriger und aufwendiger Prozess. Man muss nachweißen, dass die nur am Boden festgehaltenen Gläser dem Aufpralldruck der Menschen bei einer Panik auf der Tribüne stand halten. Dafür muss eine Ausgeklügelte Unterkonstruktion am alten Beton der Tribüne befestigt, VSG-Spezialglässer aus 2 und mehr Schichten gefertigt und verbaut werden, das ganze in einem 1:1 Versuch getestet und erst dann in die Endfertigung gegeben werden. In der derzeitigen Variante baue ich einen 08/15 Rahmen und klemme da, wie in einem Fenster ESG-Scheiben ein, die im Panikfall auch kaputt gehen dürfen (Dann rieselt das Glass in Millionen kleinen Krümmeln zu Boden) - das Geländer schützt noch immer. Das was jetzt verbaut wurde steht im Kostenverhältnis von vielleicht 1:4 oder 1:5 zur transparenten Brüstung aus der Visualisierung.

Daher glaube ich, dass an irgend einem Punkt, als der Kostendruck immens groß war, jemand das Geländer umgeplant hat und das Problem der Sicht klein geredet hat. Das war dann so bestellt - und der Schlosser muss bezahlt werden.

Will man das nun ändern, muss der ganze Zulassungsprozess nachgeholt werden, die Gläser gefertigt, das derzeitige Geländer mit seiner Unterkonstruktion demontiert werden und dass neue Geländer aufgebaut werden. Über die Betonkosmetik am Fussboden reden wir da noch gar nicht. In der gesamten Zeit ist dann die Tribüne nicht nutzbar. Und bezahlen muss den Spass am Ende der Besteller. Den sollte er eine Freigabe gegeben haben - und nun den Architekten wegen eines Planungsfehlers verklagen wollen, muss er nachweisen, dass er als Laie über die eingeschränkte Sicht nicht genügend aufgeklärt wurde. Ich würde fasst wetten, dass es da aber Aktennotizen dazu gibt. Der Prozess dauert lange - und endet im Vergleich.

Diejenigen, die die SPOAG hier beraten haben sind Dilletanten. Aber sicher geschickt genug, die Verantwortung auf den Besteller zu übertragen.

Mein Tipp - das Geländer kommt neu nächsten Sommer oder nie.
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