Journalisten geniessen einen hohen Schutz und die Pressefreiheit wird in der Schweiz gross geschrieben. Wenn aber unter der Gürtellinie gegen Gaydoul auf den Mann geschossen wird und eine Anzeige Erfolg verspricht, dann ist nicht Herr Gaydoul der Übeltäter, sondern der betreffende Journalist.

Hier wird das Opfer zum Täter gemacht, weil einer sein Ego nicht im Griff hat.

Herr Gaydoul hat wegen seinen Milliarden nicht automatisch recht, aber auch nicht automatisch Unrecht.