das stimmt so leider nicht.
wenn ein baugesuch eingereicht wird, dass sich an die bauvorschriften hält, dann muss es bewilligt werden.
das ist ja das grosse versäumnis, hätte man einen GESTALTUNGSPLAN gemacht, wäre es was anderes. da hätte man sachen vorgeben können, jetzt nicht mehr. haben alle verpennt, auch die, die jetzt am lautesten schreien....