Wenn man den Alkoholikern einen Ort gäbe, wo sie ihren selbst mitgebrachten Alkohol wettersicher und mit Möglichkeit auf eine warme Mahlzeit konsumieren könnten, wäre dies sehr wohl ein Grund, die Suchthilfe aufzusuchen. Nur müsste der Steuerzahler dann nur für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung aufkommen und nicht auch noch für die Differenz bei der Suchtbefriedigung. Wenn man das Gefühl hat, den Alkoholikern vorschreiben zu können, wann sie wieviel zu trinken haben, führt dies einfach dazu, dass sie ihre 4 Stangen trinken und sich vorher und nachher und je nachdem auch dazwischen, denn den Alkoholiker, der seine Sucht mit 4 Stangen innerhalb von 7 Stunden befriedigen kann, musst du mir erst noch zeigen, mit Discounterbier zuschütten, alles wie gehabt...
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Original geschrieben von: Martin
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