Die Einsprachefrist ist am 25. Oktober abgelaufen. Ob es Einsprachen gab, weiss ich nicht.

@M.D.A
Was für Fehler? Es gibt nun halt mal Gesetze welche man einhalten muss. Man darf eigentlich nicht steiler Bauen als im Vorprojekt es eingeplant war. Man musste mit der Gebäudeversicherung halt "stürme" um eine steilere Rampe bauen zu dürfen. Mit Erfolg, die Rampe weisst nun ein Trittverhältnis auf wie die Stehrampe in der Bosshardarena in Zug.

Das Dach des Kleinholz ist so stabil, dass man ohne Massnahmen die Erdbebensicherheit erfüllt, man es mit Mehrlasten durch die zusätzliche Wärmedämmung, Fotovoltaikanlage und Videowürfel belasten kann.
_________________________


Stadtblog Viersechsnullnull Olten
www.facebook.com/viersechsnullnullolten

Offizielle EHC Olten Fanseite
www.facebook.com/ehcolten