Spielsperren gegen Mondou aufgehoben

Das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association hat den Rekurs der HCC La Chaux-de-Fonds SA gutgeheissen und den Entscheid des Einzelrichters der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, vom 8. März 2011 (Zehn Spielsperren und Busse von CHF 800.- gegen Benoît Mondou) aufgehoben.
Auf den Videosequenzen lasse sich für die Mitglieder des Verbandssportgerichts nicht mit aller Sicherheit und der erforderlichen Deutlichkeit feststellen, dass Benoît Mondou im Play-off-Halbfinalspiel der National League B vom 6. März 2011 zwischen dem EHC Visp und dem HCC La Chaux-de-Fonds absichtlich mit dem Stock gegen den Schlittschuh des Schiedsrichters geschlagen habe. In Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) hat nun das Verbandssportgericht entschieden, den Rekurs der HCC La Chaux-de-Fonds SA gut zu heissen.

quelle: hockeyfans.ch


Bearbeitet von Pint of Carling (21/04/2011 18:55)
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