Wird gegen den Mobber eine gerichtliche Unterlassungspflicht bewirkt, kann durch das Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 2`000,00 SFR - bei Nichtzahlung sogar Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verhängt werden.
@stehplatz Wer dann der Tubel ist werden wir noch sehen.
A guete zäme. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/winkend.gif" alt="" />