Ein befristeter Vertrag, und dies hat jeder Hockeyspieler, ist nicht so einfach so kündbar wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Doch - ist er... OK, es werden allenfalls Schadenersatzforderungen fällig (aber im konkreten Fall sehr schwer nachweisbar) - aber fristlos kündbar ist jeder Arbeitsvertrag... Die Juristen unter uns mögen mich korrigieren - aber mein Rechtsempfinden geht (vorläufig) klar in diese Richtung...
Meiner Meinung nach eben nur in speziellen Fällen. Nach Art. 337 im OR kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden. Es muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen...
Bin kein Experte... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/winkend.gif" alt="" />
1. (wichtige) Gründe findet man immer...
2. und selbst wenn die Gründe von einem Gericht als "nicht wichtig" eingestuft werden, dann ist die Kündigung rechtskräftig. Es gilt dann folgender OR-Passus: "Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht; ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens."
D.h. Forster muss 1/4 eines Monatslohns abliefern (ein Witz). Dazu allfällige Schadenersatzforderungen vom ZSC (was schwer zu beweisen ist). Für Forster rechtlich und finanziell alles kein Problem...
Generell gilt: Arbeitnehmer werden in der Schweiz vom Gesetz und auch von der Rechtssprechung (Arbeitsgerichten) sehr stark geschützt...