In der Wintersession wird der Nationalrat (voraussichtlich) eine Motion behandeln, um eine Ausnahmebewilligung für alle Nationalmannschaften zu erteilen. Der Ständerat hat bereits zugestimmt. Die Chancen stehen also gut, dass sich das Ganze schon bald wieder erledigt hat. Grundsätzlich begrüsse ich es sehr, dass dieser Deppenverband mit Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass auch er sich an die Gesetze zu halten und seine Pflichten zu erfüllen hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil bestimmt nicht ohne Grundlage einfach so aus Eishockeyhass gefällt. Die Frage, ob es sich hierbei um eine Bring- oder eine Holschuld handelte, ist hoffentlich rein rhetorischer Natur. Wenn jemand etwas tun will, wozu er eine Bewilligung braucht, ist es selbstverständlich an ihm, dafür zu sorgen, dass er sich diese Bewilligung fristgerecht einholt und nicht am Gesetzgeber, wo kämen wir denn da hin?
Ja, in anderem Zusammenhang habe ich zivilen Ungehorsam schon brutalst abgefeiert. Es macht jedoch einen gewaltigen Unterschied, ob man sich aus Protest nicht an Vorschriften hält oder weil man glaubt, man würde über dem Gesetz stehen. Und in diesem Fall spricht aus meiner Sicht alles für zweiteres.