Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe?

Geschrieben von: th0emu

Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe? - 16/11/2014 15:54

Original geschrieben von: Watschi

Mike Küng wurde in letzter Minute zurückgezogen, da er (vermeintlich) aufgrund seiner Spieldauerstrafe in der 1. Liga gesperrt war. Nun war es aber seine erste SD in dieser Saison und somit wäre er meines Erachtens spielberechtigt gewesen. Wer kann mir da weiterhelfen?

Rechtliche Grundlagen findet man hier:
Reglement Spielbetrieb Amateursport (Art. 104)
Bussentarif 2014/15 (Punkt 8)
Weisungen Spielbetrieb NLB 2014/2015 (unter 1.6)

Wird ein Spieler nicht erst nach der zweiten Spieldauerdisziplinarstrafe atomatisch gesperrt?
Geschrieben von: Crackster

Re: Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe? - 16/11/2014 16:43

Original geschrieben von: th0emu
Wird ein Spieler nicht erst nach der zweiten Spieldauerdisziplinarstrafe atomatisch gesperrt?


Du hast dir wohl nicht die Mühe gemacht und die Links welche Watschi gepostet hat durchzusehen oder?

Code:
A. Spieldauer-Disziplinarstrafen (Code 14 Spielbericht)

1.6.1 Die erste Spieldauer-Disziplinarstrafe ausgesprochen in
der National League B hat keine Spielsperre zur Folge, sondern
lediglich eine Busse gemäss Bussentarif der National League 
im Tarifverfahren (vorbehältlich Eröffnung eines ordentlichen
Verfahrens durch den Einzelrichter für Disziplinarsachen 
Leistungssport). Gegen ei-nen solchen Entscheid besteht das 
Rechtsmittel der Einsprache. Die Einsprache hat innerhalb 
von 5 Tagen seit Zustellung des Entscheids im Tarifverfahren 
mittels schriftlicher Eingabe an den Einzelrichter für
Disziplinarsachen Leistungssport zu er-folgen.

1.6.2 Ein Spieler der National League B ist nach einer 2. 
Spieldauer-Disziplinarstrafe (und jeder weiteren) in der 
gleichen Saison (vorbehältlich Bestimmung 1.6.3) 
automatisch für das/die nächste/n Spiel/e derjenigen 
Mannschaft gesperrt, Weisungen für den Spielbetrieb 
NL B – Saison 2014/15 in welcher die 2. Spieldauer-
Disziplinarstrafe (oder weitere) gegen ihn ausgesprochen 
worden ist. Der Spieler ist in dieser Zeitspanne für 
sämtliche Spiele der National League-Meisterschaften 
gesperrt. Es liegt in der Verantwortung des Clubs, einen 
solchen Spieler nicht einzusetzen. Der Einzelrichter für 
Disziplinarsachen Leistungssport stellt den Entscheid im 
Tarif-verfahren wenn möglich vor dem nächsten Spiel 
oder dann im Nachgang zu. Gegen einen solchen Entscheid 
besteht das gemäss Rechtspflegereglement das Rechtsmittel 
der Einsprache. Gegen einen Einspracheentscheid kann 
gemäss Rechtspflegereglement Nichtigkeitsbeschwerde 
eingereicht werden. Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt 
keine aufschiebende Wirkung zu. Auf besonderes Gesuch 
hin, kann der Präsident des Verbandssportgerichts die 
aufschiebende Wirkung erteilen.


Zu finden in den NLB-Weisungen... Sprich dein Einwand gilt nur in der NLB, da seine SPD aber in der Regioleague ausgesprochen wurde, gelten deren Reglemente und da kann es bereits nach einer SPD eine Strafe geben (muss aber nicht), aber eben, das muss der Klub wissen und im Zweifelsfall ist er vorsorglich gesperrt...
Geschrieben von: th0emu

Re: Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe? - 16/11/2014 18:33

Danke.
Habe ich in der Tat nicht durchgelesen.
Geschrieben von: Watschi

Re: Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe? - 16/11/2014 22:12

Gemäss Bussenkatalog der Regio-League (siege geposteten Link) gibt es aber eben in der 1. Liga noch keine Sperre für die erste SD. Es steht auch nichts von einer eventuellen Sperre oder wer allfällig darüber entscheiden würde.
Geschrieben von: Watschi

Re: Sperre nach erster Spieldauerdisziplinarstrafe? - 16/11/2014 22:47

Vielleicht noch zur Ergänzung:
Offenbar haben die Verantwortlichen sicherheitshalber nachgefragt, und Küng war tatsächlich als gesperrt registriert. Aber eben, ich habe auch bei den Reglementen der Regio-League nichts gefunden, was darüber klarheit gäbe.