Gerichtsverhandlung wegen Wappen am 20.8.
Mittwoch, 7. August 2024, 21:06 - Martin Merk
Während die Swiss Ice Hockey Federation wegen der Wappennutzung in der Zukunft politisch aktiv wird, muss sie dafür auch vor Gericht kämpfen. Am 20. August kommt es zur Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht.
Am 20. August kommt es in St. Gallen in der Sache um die Nutzung des Schweizer Wappens auf den Trikots der Nationalteams zur Gerichtsverhandlung zwischen der Swiss Ice Hockey Federation und dem Bund.
Das Bundesverwaltungsgericht fasst den Sachverhalt wie folgt zusammen:
Am 1. Januar 2017 trat das totalrevidierte Wappenschutzgesetz in Kraft. Danach ist der Gebrauch des Schweizerwappens neu der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorbehalten. Für Unternehmen und Vereine, welche das Schweizerwappen seit 30 Jahren nutzten, bestand die Möglichkeit, innert zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Weiterbenützung des Schweizerwappens zu beantragen.
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist strittig, ob die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) ihren Antrag für ein Weiterbenützungsrecht am Schweizerwappen fristgerecht bis zum 31. Dezember 2018 gestellt hat.
Im Juni 2018 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag, das Schweizerwappen bis Ende Mai 2019 auf den Trikots der Schweizer Nationalmannschaften verwenden zu dürfen. Sie blieb im Austausch mit Bundesbehörden, bis sie im Oktober 2021 ein neues Gesuch um Weiterverwendung stellte. Aus Sicht der Vorinstanz, welche durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) vertreten wird, wurde das zweite Gesuch nicht mehr rechtzeitig eingereicht, weshalb sie nicht darauf eintrat. Nach Ansicht der SIHF ist der Antrag unter Berücksichtigung aller Umstände fristgerecht eingereicht worden, weshalb die Vorinstanz darauf hätte eintreten und materiell behandeln müssen. Sie habe ein schutzwürdiges Interesse, das Schweizerwappen auf den Trikots der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften verwenden zu dürfen. Die Weiterbenützung des Schweizerwappens sei ihr daher zu bewilligen.