SIHF darf Schweizer Wappen nicht mehr nutzen

Freitag, 18. Oktober 2024, 22:35 - Martin Merk

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Swiss Ice Hockey Federation das Schweizer Wappen auf den Trikots nicht nutzen darf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu Recht nicht auf ein verspätetes Gesuch der Swiss Ice Hockey Federation um Weiterbenützung des Schweizerwappens eintrat. Es ist zwar ein Rekurs beim Bundesgericht möglich, doch der Entscheid bedeutet, dass das Wappen nicht mehr eingesetzt werden darf auf den Trikots der Nationalteams, welche in wenigen Wochen Länderspiele bestreiten an Events wie dem Karjala-Turnier in Finnland.

Gleichzeitig laufen von der SIHF politische Bestrebungen, um das Wappenrecht wieder anzupassen, so dass es Ausnahmen für Nationalteams im Sport macht. Bis eine Gesetzesänderung umgesetzt sind, kann es aber noch eine Weile dauern.

Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zur Begründung des Entscheids im Originalwortlaut:

Nach dem 2017 in Kraft getretenen Wappenschutzgesetz ist der Gebrauch des Schweizerwappens neu der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorbehalten. Für Unternehmen und Vereine mit einer ununterbrochenen Nutzung des Schweizerwappens von mindestens 30 Jahren ist eine Ausnahme vorgesehen. Gesuche um eine Ausnahmebewilligung mussten bis Ende 2018 beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gestellt werden.

Im Juni 2018 stellte die Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) den Antrag, das Schweizerwappen bis Ende Mai 2019 auf den Trikots der Schweizer Nationalmannschaften verwenden zu dürfen. Sie blieb im Austausch mit Bundesbehörden, bis sie im Oktober 2021 ein neues Gesuch um Weiterverwendung stellte.

Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid festhält, verpasste es die SIHF, das Gesuch fristgerecht einzureichen. Das Gericht gelangt daher zum Schluss, dass das vom EJPD mit der Sache betraute Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu Recht nicht auf das Gesuch der SIHF von 2021 eingetreten war. Letztlich offen gelassen hat es die Frage, ob die SIHF die strengen materiellen Voraussetzungen zur Weiterbenützung des Schweizerwappens hätte erfüllen können.