Millionenbusse gegen Sunrise/UPC bestätigt
Donnerstag, 16. November 2023, 20:01 - Medienmitteilung
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Sanktion der Wettbewerbskommission gegenüber UPC wegen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen bei der Bereitstellung von Eishockeyübertragungen. Es reduziert den Sanktionsbetrag von 30 auf 29.1 Millionen Franken.
Die UPC Schweiz GmbH (heute Sunrise GmbH) erwarb im Jahr 2016 die Exklusivlizenz für die Übertragung von Spielen der obersten Schweizer Eishockeyligen NLA und NLB (heute National League und Swiss League) für die Saisons 2017/18 bis 2021/22. In diesen fünf Jahren nahm sie folglich im Pay-TV eine marktbeherrschende Stellung ein bei der Live-Übertragung von Eishockeyspielen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellte einen Missbrauch der Marktbeherrschung fest und sanktionierte UPC mit knapp 30 Millionen Franken.
Missbräuchliches Verhalten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) stellt zunächst fest, dass sich UPC während knapp dreier Jahre geweigert hat, der Swisscom (Schweiz) AG resp. ihrer Tochtergesellschaft Blue Entertainment AG ein Angebot für die Ausstrahlung von Live-Eishockeyspielen bereitzustellen. Es erachtet ein vollständiges Angebot an Schweizer Eishockeyübertragungen für Swisscom, die bereits über ein Vollangebot an Schweizer Fussballspielen verfügt, nicht als objektiv notwendigen Inhalt einer TV-Plattform. Anders als im Verfahren «Sport im Pay-TV» (Urteil B-4003/2016 vom 10. Mai 2022) kann zwar im vorliegenden Fall der Umfang des objektiv notwendigen Inhalts nicht konkretisiert werden. Dennoch ist die Übertragung von Schweizer Eishockeyspielen in einem beschränkten Umfang notwendig, um im Pay-TV wirksam konkurrieren zu können. Folglich hat die Weigerung von UPC gegenüber Swisscom zu einer Wettbewerbsbehinderung geführt, UPC hat ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Das BVGer bestätigt den Entscheid der WEKO, UPC zu verpflichten, allen TV-Plattformen in der Schweiz entweder das Rohsignal der Eishockeyübertragungen der National League und der Swiss League oder die Durchleitung ihres Angebots auf dem Pay-TV-Kanal «MySports» zu nichtdiskriminierenden Bedingungen anzubieten. Das Gericht bestätigt auch die Sanktionierung, wobei es die Höhe auf knapp 29.1 Millionen Franken reduziert.
Dieses Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.