Stadionsperren gegen Kloten-"Fans"

Dienstag, 2. März 2010, 16:10 - Medienmitteilung

Gegen acht Kloten-Anhänger wurde ein landesweites Stadionverbot verhängt als Folge der Ausschreitungen vom 6. Februar im Heimspiel gegen Rapperswil. Die polizeilichen Ermittlungen laufen.

Nach Spielschluss war es in Schwimmbadnähe zu einem Angriff aus dem Klotener Lager gekommen. Dabei war ein Polizist verletzt worden und es war zu Sachbeschädigungen gekommen. Bei der Bahnhaltestelle Balsberg hatten Kloten-Anhänger den Zug mit Steinen beworfen und versucht, den Wagen zu stürmen.

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Hooligan-Konkordat in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass alle 2007 eingeführten Massnahmen gegen Gewalt im Umfeld des Fussballs und des Hockeys weiterhin gelten. Zusätzlich erlaubt es der Polizei Namen von Tätern an Veranstalter weiterzuleiten, wenn Gewalt ausserhalb des Stadions ausgeübt wurde.

Acht Gewalttäter sind zwischenzeitlich polizeilich ermittelt worden und konnten gestützt auf die neue Situation dem Club- und Stadionbetreiber gemeldet werden. Die jungen Schweizer im Alter zwischen 17 und 25 Jahren wurden mit zwei- und vierjährigen, gesamtschweizerischen Stadionverboten belegt. In einem Fall sogar auf unbestimmte Zeit. Sie dürfen ab sofort keine Stadien mehr betreten.

Die polizeilichen Ermittlungen, insbesondere Filmauswertungen, wegen Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte und Sachbeschädigung sind noch im Gange.