Biel geht vor Schiedsgericht

Mittwoch, 16. September 2009, 17:27 - Medienmitteilung

Der Verwaltungsrat der EHC Biel Holding AG hat sich dazu entschlossen, den Entscheid der Rekurskammer CW SEHV vom 31. August 2009 in Sachen Clubwechsel von Marco Truttmann an das zuständige Schiedsgericht weiterzuziehen.

Auch nach dem Vorliegen der Urteilsbegründung der verbandsinternen Rekurskammer erachtet der Verwaltungsrat des EHCB die Prozessaussichten bei einem neutralen Schiedsgericht als günstig.

Der EHCB wurde bis am 16. April 2008, als der Vertrag mit Marco Truttmann unterzeichnet wurde, weder von der Thurgauer Eishockey AG, der heutigen Klägerin im vorliegenden Verfahren, noch durch den Spieler selbst oder die Hockey Bodensee Euregio AG von Felix Burgener, welche per Ende April 2008 den Spielbetrieb einstellte, über eine angebliche Übernahme des Arbeitsverhältnisses von Marco Truttmann durch die Thurgauer Eishockey AG in Kenntnis gesetzt.

Der EHCB war deshalb anlässlich der Vertragsunterzeichnung gutgläubig und hat dabei keinesfalls in der Absicht gehandelt, gegen die Bestimmungen des Clubwechsel-Reglements des Verbandes zu verstossen.

Der EHCB war ferner überrascht und befremdet über die Tatsache, dass der Ausgang des Verfahrens vor der Rekurskammer - vor der formellen Eröffnung - bereits in der Sonntagspresse zu lesen war.