Verfahren gegen Shantz eingestellt

Dienstag, 22. März 2005, 00:00 - Medienmitteilung

Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat das Verfahren gegen den Spieler Jeff Shantz vom HC Fribourg-Gottéron eingestellt. Die dem Einzelrichter zur Verfügung stehenden Bilder würden den Schluss nicht erlauben, dass sich der Beschuldigte beim Check gegen den Spieler Eric Landry vom Lausanne HC eindeutig regelwidrig verhalten habe. Zumindest lasse sich der für eine Verurteilung erforderliche Nachweis der Verletzung einer IIHF-Spielregel nicht erbringen. Im Play-Out-Spiel der Nationalliga A zwischen dem HC Fribourg-Gottéron und dem Lausanne HC vom 19. März 2005 checkte der Stürmer des HC Fribourg-Gottéron, Jeff Shantz, den Gegenspieler Eric Landry vom Lausanne HC an die Bande.

Mit welchem Körperteil Jeff Shantz bei dieser Aktion auf Landry getroffen habe, gehe aus den Bildern nicht mit letzter Sicherheit hervor. Eine weitere Unklarheit bestehe darin, dass nicht mit rechtsgenüglicher Sicherheit feststeht, wie und weshalb Eric Landry die Verletzungen erlitt. Vielmehr sei davon auszugehen, dass es sich um einen Check gehandelt habe, dessen Verlauf und insbesondere dessen Folgen für Jeff Shantz nicht vorauszusehen und deshalb auch nicht zu vermeiden waren. Dass Shantz seinen Gegner zu jenem Zeitpunkt noch checken durfte, stehe ausser frage, denn der Mitspieler von Eric Landry habe den Puck praktisch gleichzeitig übernommen. Aufgrund dieser Akten- und Beweislage bleibe dem Einzelrichter gar nichts anderes übrig, als die Angelegenheit gestützt auf den strafprozessualen Grundsatz "in dubio pro reo" nicht weiter zu verfolgen, heisst es in der Begründung des Einzelrichters.

Ausserdem ist der Einzelrichter nicht auf den Spielfeldprotest der Lausanne HC SA eingetreten. Einerseits wurden die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt (Spielfeldprotest nicht unmittelbar nach dem Zwischenfall, sondern erst nach dem Ende des Spiels angemeldet), andererseits habe der Schiedsrichter keinen regeltechnischen Fehler begangen, begründet der Einzelrichter diesen Entscheid.